Bei der sogenannten Riester-Rente handelt es sich um ein Produkt zur
privaten Altersvorsorge, das der Gesetzgeber zum einen in Form von
Steuervorteilen und zum anderen durch Zulagen fördert.
Dabei ist die
Riesterrente in erster Linie für diejenigen interessant, die Beiträge in die
gesetzliche Rentenkasse leisten, wobei auch Beamte, Soldaten und
Zivildienstleistende, Arbeitslose, Familien mit Kindern und Eltern im
Erziehungsurlaub von der staatlichen Förderung profitieren können. Während
der Ansparphase zahlt der Versicherte Beiträge, die im Rahmen beispielsweise
eines Bank- oder Fondssparplans oder einer privaten Rentenversicherung mit
entsprechender Zertifizierung angespart werden.
Damit die maximale Förderung
gewährt wird, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, hierzu
gehört beispielsweise, dass ein bestimmter Prozentsatz des Jahreseinkommens
angespart wird, das Anlageprodukt staatlich zertifiziert ist und der
Versicherungsnehmer zum förderungsfähigen Personenkreis gehört. Die
Auszahlung erfolgt dann beim Erreichen des Rentenalters in der Regel als
lebenslange Rente, als Rente mit Garantiezeit oder als Rente mit
Todesfallleistung, wobei die Rückzahlung inklusive einer Mindestverzinsung
garantiert ist.
Wird eine Riester-Rente mit Garantiezeit vereinbart, erfolgt die
Auszahlung für eine fest vereinbarte Dauer, verstirbt der Versicherte vor
Ablauf erfolgt die weitere Auszahlung an die Hinterbliebenen. Bei der
Vereinbarung einer Rente mit Todesfallleistung wird die Summe an die
Hinterbliebenen ausbezahlt, die nach Abzug der bereits ausbezahlten Rente
zum Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers verblieben ist.
Als
staatlich gefördertes Produkt kennzeichnet sich die Riester-Rente dadurch,
dass der Gesetzgeber die Annahme zugrunde legt, dass das angesparte Guthaben
ausschließlich für die eigene Versorgung im Alter Verwendung findet. Das
bedeutet, dass die Ansprüche aus der Riester-Rente nicht übertragen,
beliehen oder veräußert werden können.
Im Gegenzug werden die Ansprüche
jedoch auch nicht als Vermögen gewertet und blieben somit im Fall von
Zahlungsunfähigkeit oder langer Arbeitslosigkeit aufgrund der Pfändungs- und
Hartz-IV-Sicherheit in vollem Umfang erhalten.
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