Riester Rente

 
 

Bei der sogenannten Riester-Rente handelt es sich um ein Produkt zur privaten Altersvorsorge, das der Gesetzgeber zum einen in Form von Steuervorteilen und zum anderen durch Zulagen fördert.

Dabei ist die Riesterrente in erster Linie für diejenigen interessant, die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse leisten, wobei auch Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Familien mit Kindern und Eltern im Erziehungsurlaub von der staatlichen Förderung profitieren können. Während der Ansparphase zahlt der Versicherte Beiträge, die im Rahmen beispielsweise eines Bank- oder Fondssparplans oder einer privaten Rentenversicherung mit entsprechender Zertifizierung angespart werden.

Damit die maximale Förderung gewährt wird, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, hierzu gehört beispielsweise, dass ein bestimmter Prozentsatz des Jahreseinkommens angespart wird, das Anlageprodukt staatlich zertifiziert ist und der Versicherungsnehmer zum förderungsfähigen Personenkreis gehört. Die Auszahlung erfolgt dann beim Erreichen des Rentenalters in der Regel als lebenslange Rente, als Rente mit Garantiezeit oder als Rente mit Todesfallleistung, wobei die Rückzahlung inklusive einer Mindestverzinsung garantiert ist.

Wird eine Riester-Rente mit Garantiezeit vereinbart, erfolgt die Auszahlung für eine fest vereinbarte Dauer, verstirbt der Versicherte vor Ablauf erfolgt die weitere Auszahlung an die Hinterbliebenen. Bei der Vereinbarung einer Rente mit Todesfallleistung wird die Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt, die nach Abzug der bereits ausbezahlten Rente zum Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers verblieben ist.

Als staatlich gefördertes Produkt kennzeichnet sich die Riester-Rente dadurch, dass der Gesetzgeber die Annahme zugrunde legt, dass das angesparte Guthaben ausschließlich für die eigene Versorgung im Alter Verwendung findet. Das bedeutet, dass die Ansprüche aus der Riester-Rente nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden können.

Im Gegenzug werden die Ansprüche jedoch auch nicht als Vermögen gewertet und blieben somit im Fall von Zahlungsunfähigkeit oder langer Arbeitslosigkeit aufgrund der Pfändungs- und Hartz-IV-Sicherheit in vollem Umfang erhalten.