Informationen zur Hausratversicherung

Der Hausrat (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck usw.) ist für viele Menschen das ganze Hab und Gut. Die Hausratversicherung besteht aus einer Grunddeckung, wie Schutz bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel. Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden.

Eine Reihe von Versicherungsunternehmen versichern darüber hinaus Elementarschäden durch Überschwemmung und Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, sowie Lawinen und Schneedruck.

Abgeschlossen wird auf eine bestimmte Versicherungssumme, sie muss dem Neuwert aller Sachen entsprechen (einschließlich Wertsachen, Teppichen, Kleidung und Sachen im Keller). Nur so lässt sich eine Unterversicherung und dadurch eine Kürzung im Schadensfall vermeiden.

Durch Neuanschaffungen und Preisanstieg erhöht sich der Wert des Hausrats nach Vertragsabschluss vielfach. Die Gefahr der Unterversicherung wächst, kann aber vermieden werden, wenn Sie eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter vereinbaren, beispielsweise 650 Euro/qm².

Ersetzt wird nicht der in der Regel niedrige Zeitwert, sondern der Neuwert. Das ist der Betrag, den man zur Wiederbeschaffung neuer Einrichtungsgegenstände benötigt. Da vieles von Jahr zu Jahr teurer wird, muss man beim Wiederkauf oft erheblich mehr zahlen als Jahre zuvor. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich vor Abschluss einer Hausratversicherung immer.

Viele Versicherungen beinhalten auch eine Klausel, die den Hausrat auf Reisen oft mitversichern

Einige Hausratversicherungen kommen sogar für Schäden außerhalb der eigenen vier Wände auf. Bezahlt wir für Schäden für an Sachen, die innerhalb Europas, auf Reisen mitgeführt werden, sich am Arbeitsplatz oder vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Erstattet werden im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, in der Regel bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme.

Nach den Vertragsbedingungen „VHB 92“ ist der Deckungsumfang auch auf „weltweit“ ausgedehnt und die Entschädigungsgrenze auf 10.000 Euro angehoben, falls nichts anderes vereinbart ist.

Lautet der Vertrag über eine Versicherungssumme von 50 000 Euro, zahlt man im Jahr etwa 60 bis 150 Euro Versicherungsbeitrag.